Verordnung des Kriegsministers


M.J. 13630 / 15 A.I.
Geheim.


1. Im Lockstedter Lager wird unter der Bezeichnung "Ausbildungstruppe Lockstedt" eine immobile Formation aufgestellt, bestehend aus mehreren Kompanien, die allmählich die Stärke eines Bataillons gemäß Stärkeanweisung D II 3 erhalten sollen, einer Maschinengewehrkompanie und einer Pionierkompanie.

2. Die Truppe ist bestimmt, Ausländer aufzunehmen, die sich freiwillig zum Eintritt melden. Die aufgenommenen Ausländer werden nicht deutsche Staatsangehörige. Die Heeresverwaltung übernimmt keine Verpflichtungen hinsichtlich eines Erwerbs der Staatsbürgerschaft. Sie verpflichtet sich auch nicht zu irgendeiner Unterstützung, für den Fall, daß jemand im deutschen Heer verwundet und dadurch invalide wird. Ebenso können im Falle von Invalidität oder Tod die Angehörigen keine Ansprüche an das Reich stellen. Das muß ausdrücklich jedem Eintretenden gegen schriftliche Bestätigung mitgeteilt werden. Die Ausländer müssen ferner bei Dienstantritt genau darüber unterrichtet werden, daß es ihre Pflicht ist, dem Deutschen Reich mit allen Kräften und überall zu dienen, sich nach allen Anordnungen der Vorgesetzen zu richten und sich den deutschen Reichs- und Militärgesetzen sowie den für die Kriegszeit geltenden Bestimmungen zu unterwerfen.

3. Die Truppe untersteht direkt dem stellvertretenden Generalkommando für das IX. Armeekorps in Dienst- und Verwaltungsangelegenheiten wie in rechtlicher Hinsicht. Über ihre zukünftige Verwendung bestimmt die Oberste Heeresleitung. Der Kommandeur der Truppe wird Major Bayer vom 27.Infanterieregiment. Er erhält die Befugnisse eines selbständigen Bataillonskommandeurs. Für die Einstellung von weiter erforderlichem Ausbildungspersonal und Kommandostellen setzt er sich mit dem stellvertretenden Generalkommando in Verbindung. Für etwa notwendig werdendes Hilfsmaterial sorgt das Kriegsministerium. Der Nachschub von Ausländerrekruten geht Major Bayer zu. Zu seiner Verfügung werden für diesen Zweck drei Offiziere und drei Unteroffiziere gestellt, die der Truppe über deren planmäßige Stärke hinaus zugewiesen und von dieser als Immobile entlöhnt werden.

4. Das Kriegsministerium stellt Waffen, Munition und Maschinengewehre (ausschließlich russische Kriegsbeute) sowie das im übrigen erforderliche Ausbildungsmaterial nach Forderung durch den Kommandeur der Truppe zur Verfügung. Weiter werden zur Verfügung gestellt für jede Kompanie, auch Pionierkompanie, 20 Fahrräder sowie für die ganze Truppe Material für 4 Infanterietelefonkommandos. Das stellvertretende Generalkommando stellt ferner die notwendige Anzahl von Pferden.

5. Die Ausbildung der Truppe geht nach deutschen Prinzipien vor sich. Die Kommandosprache ist deutsch. Bekleidung und Ausrüstung in deutscher Jägeruniform (Achselklappe ohne Nummer) wird vom stellvertretenden Generalkommando besorgt. Sold und Verpflegung sind die gleichen wie für die immobilen Truppen. An Stelle einer etwa fehlenden Zahl von Unteroffizieren können Ausländer verwandt werden. Sie erhalten dann den Sold, der dem Dienst, den sie leisten entspricht, tragen aber keine entsprechende Rangbezeichnung und werden auch nicht die Vorgesetzten der deutschen Unteroffiziere und Mannschaften. In diesem Falle entsprechen den deutschen Dienstgraden Vizefeldwebel, Unteroffizier, Gefreiter folgende Bezeichnungen: Zugführer, Gruppenführer und Hilfsgruppenführer. Zug- und Gruppenführer sowie - nach besonderer Verordnung - Hilfsgruppenführer sind den Ausländern ohne einen solchen Rang übergeordnet.

6. Das durch Verordnung vom 23.Februar 1915 errichtete Kommando im Lockstedter Lager geht in die neue Formation auf.

7. Der Leiter erstattet monatlich Bericht - zum erstenmal am 1.Oktober - an das stellvertretende Generalkommando und an das Kriegsministerium über Stärke, Stand der Ausbildung und sonstige Ereignisse.

8. Die Existenz der Formation muß soweit wie möglich geheimgehalten werden. Diese Verfügung soll daher nur den unmittelbar beteiligten Behörden und soweit wie möglich nur im Auszug mitgeteilt werden. Vor allem muß vermieden werden daß die Formation auf irgendeine Weise in der Presse erwähnt wird.

Unterschrift: Wild von Hohenborn.

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