Das Gewehr 98

aus einer Unterrichtung des
Füsilier Regiments Königin (Schleswig-Holsteinisches) Nr.86

Das neue Gewehr führe im Gegensatz zu unserem früheren Gewehr 88 den Namen Gewehr 98. Mit der Einführung des Gewehres 98 wäre auch die Einführung eines neuen Seitengewehres verbunden, dessen wesentliche Änderung in einem Holzgriff ohne Messing bestehe, weil bei allen Änderungen der Bewaffnung stets die Gewichtserleichterung in der Ausrüstung des Infanteristen angestrebt werde.

Kurz zusammengefaßt habe das Gewehr 98 folgende wesentliche Abweichungen gegen das Gewehr 88

der Lauf wäre stärker gebaut;

es hätte keinen Laufmantel; derselbe beeinflusse die Vibration des Laufes ungünstig und bewirke anormale Flugbahnabweichungen;

dafür liege der Lauf zu 2/3 in Holzschäften, um die Hände gegen Heißschießen zu schützen;

der Kasten zur Aufnahme der fünf Patronen wäre unten geschlossen, zum Schutz gegen Sand und Erde;

das aufgepflanzte Seitengewehr fände keinen Halt mehr am Lauf, lediglich am Schaft und beeinflusse daher nicht mehr die Schießleistung ungünstig;

die Visiereinrichtung wäre neu und zwar ein Mittelding zwischen Schieber- und Klappenvisier. Die kleine Klappe wäre fortgefallen; das Standvisier auf Kernschuß wäre 200 Meter.

Hinsichtlich der Munition sei zu bemerken, die Patronen wären dieselben wie bisher, also die Munitionseinheit wäre auch zukünftig in der Armee gewahrt aber nicht in der Verpackung und zwar habe das Gewehr 88 Rahmen zu fünf Stück, das Gewehr 98 dagegen Ladestreifen zu fünf Stück. Man könne die eine Sorte nicht durch Einstellen der anderen verwerten ohne auf die Mehrladevorrichtung Verzicht zu leisten. Auch wäre ein Umpacken vor Gebrauch kaum durch­führbar.

Dadurch würde behufs der gleichmäßigen Bewaffnung der Armee die einstweilige Bewaffnung armeecorpsweise notwendig. Das Gardecorps wäre bereits mit dem neuen Gewehr ausgerüstet. Das 1.Garderegiment bereits seit 1898; das ostasiatische Besatzungscorps und die Marine unter Einschluß der Marineinfanterie würden jetzt vorrangig mit dem Gewehr bewaffnet, genauso wie das gesamte ostasiatische Expeditionscorps. Inzwischen würden die Gewehre M.88 aufgebraucht, die Neubewaffnung erfolge aremeecorpsweise ganz allmählich, entsprechend der notwendig werdenden Auffrischung. Im Neudruck der Schießvorschrift vom Jahre 1899 wären Vorschriften für beide Gewehre gegeben. Aus derselben ginge hervor, daß sich außer größerer Rasanz innerhalb der Entfernungen bis 400 Meter, beim Gewehr 98 die ballistischen Leistungen nicht geändert hätten.


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