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Zum Ansporn für die Förderung des Schießdienstes wurde am 27.01.1895 durch Allgemeine Kabinetts Ordre bestimmt, daß diejenige Kompanie der Inspektion der Jäger und Schützen (bzw. jedes Armeekorps), welche in ihrer Gesamtleistung im Schießen als beste befunden wird,ein auf dem rechten Oberarm von sämtlichen Mannschaften zu tragendes Kaiser-Abzeichen (ein von einem Eichenkranz umgebenes vergoldetes Hirschgeweih) sowie als bleibendes Andenken eine Kaiserbüste nebst einem solbernen Schilde für den Kompaniechef selbst.
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