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18.Juli 1872
Die Redaktion ist um die Veröffentlichung der nachstehenden Mittheilung ersucht worden, für deren Inhalt sie natürlich dem Herrn Einsender die Verantwortung überlassen muß: "Am gestrigen Tage wurde der Knecht eines Fuhrmannes aus Itzehoe in dem Lockstedter Barackenlager geschlagen und am Kopfe lebensgefährlich verletzt. Ein Civilarzt aus Itzehoe, welcher zufällig im Lager war, wurde hinzugerufen, sprach sich aber sofort dahin aus, daß fast keine Hoffnung vorhanden sei, es aber doch der Behandlung wegen wünschenswerth sei, daß der Verunglückte aus dem Pferdestalle, wo er bewußtlos und in krampfhaften Zufällen auf den Steinen lag, nach einem Lazareth gebracht würde. Man wandte sich an den Lazarethinspector, welcher sich vom Zustande des Kranken selbst überzeugt hatte, erhielt aber von demselben die Antwort: er könne keine Erlaubniß dazu ertheilen, wenn nicht der Stabsarzt dazu seine Einwilligung gebe. Herr Eggers ging zu diesem, erhielt aber einen abschlägigen Bescheid, worauf der vorhin erwähnte Arzt aus Itzehoe dem Lazarethinspector erwiderte, es sei nicht allein eine moralische Pflicht, sondern auch hier im Lande Gesetz, in solchen lebensgefährlichen Fällen Kranke überall und in jedem Hause auch in einem Lazareth, wenn da Platz sei, aufzunehmen. In demselben Moment ging der Inspector eines anderen Lazareths vorbei, sah den Kranken und als er gebeten wurde, denselben in seinem Lazareth aufzunehmen, kam er mit der größten Bereitwilligkeit entgegen und ließ ihn sofort in das Lazareth bringen. Bald nachher wurde dem Civilarzt aus Itzehoe mitgetheilt, daß ein Stabsarzt bei dem Kranken sei und ihn zu sprechen wünsche; derselbe glaubte, daß es im Interesse des Patienten gewünscht würde, aber anstatt dessen wurde derselbe über die vorhin erwähnte Aeußerung gegen den Lazarethinspector in so gröblicher Weise von zwei Stabsärzten behandelt, wie man es sich wohl gegen einen Recruten und Burschen bisweilen erlaubt, und als der Civilarzt ganz erstaunt erwiderte, daß er sich solche Grobheiten und Zurechtsetzungen nicht gefallen ließe, erwiderte einer der Stabsärzte: "Machen Sie, daß Sie hinauskommen, oder ich werde Ihnen die Thür zeigen!" Daß der Civilarzt die Sache höheren Orts anhängig machen wird, ist wohl kaum zu bezweifeln, denn gegen ein solches uncollegiales Benehmen und eine derartige rohe Behandlung ist auf diese Weise nur Genugthuung zu erlangen." 23.Juli 1872 Den beiden Herren Stabsärzten auf der Lockstedter Haide, die sich meines am Abend des 17.Juli von einem Pferde geschlagenen und am Kopfe schwer verletzten Knechtes in so bereitwilliger und humaner Weise angenommen haben, sage ich hiermit öffentlich meinen aufrichtigen Dank. R. 30.Juli 1872 Wir gaben an dieser Stelle eine Einsendung an die "Itzehoer Nachrichten" wieder, die veröffentlicht in Nr.82, Erlebnisse eines Itzehoer Arztes im Lockstedter Lager betrafen, für deren Inhalt wir dem Einsender die Verantwortlichkeit vorbehielten. Wir fanden nun in den "Altonaer Nachrichten" vom letzten Sonnabend unter dem Datum: Lager bei Lockstedt, den 25.Juli, eine in den wesentlichen Punkten abweichende Darstellung der fraglichen Vorgänge, die wir selbstverständlich den Lesern des von uns veröffentlichten Artikels nicht vorenthalten dürfen. Sie lautet: "In Folge des in Nr.169 der "Alt.Nachr." enthaltenen, der Nr.82 der "Itzehoer Nachr." entnommenen Artikels hält Einsender dieses es für seine Pflicht, Ihnen über die am 17. d.M. im Lager Lockstedt vorgefallenen Geschichte den wahren Hergang mit der Bitte mitzutheilen, ihm einen Platz in den Spalten Ihres Blattes zu gönnen. Denn wenn auch jeder aufmerksame Leser aus den Widersprüchen die in dem Eingesandt der "Itzehoer Nachr." enthalten sind, von vorne herein einen gerechten Zweifel gegen die Sache gehabt haben wird, wenn auch ferner jede Anklage durch die Nr. 83 der "Itzehoer Nachr." enthaltene Dankadresse des Herrn des geschlagenen Knechtes in ein Nichts zusammenfällt und die verleumdeten Herren Stabsärzte glänzend rechtfertigt, so halten wir es doch im allgemeinen Interesse geboten, den nackten Thatbestand in die Öffentlichkeit zu bringen, und lassen denselben hier der reinsten Wahrheit gemäß folgen. Am 17. d.M., Abends, wurde ein Knecht aus Itzehoe, der Fremde nach dem Lager gefahren hatte, von seinem eigenen Pferd geschlagen und lebensgefährlich am Kopf verletzt. Ein zufällig aus Itzehoe anwesender Civilarzt wurde geholt und wandte sich nach Besichtigung des Kranken sofort an den Inspector des Barackenlazareths mit der Forderung, den Kranken augenblicklich ins Lazareth aufzunehmen. Als der Inspector, den bestehenden Gesetzen stricte folgend, den Herren ersuchte, sich dieserhalb an einen der ganz in der Nähe wohnenden Stabsärzte zu wenden, erwiderte der Arzt in sehr schroffer Weise, daß er auf Grund der bestehenden Landesgesetze, nach allen Vorschriften der Humanität und Moral die Aufnahme des Kranken fordere, daß sogar das Palais des Kaisers sich event. einem Postulat fügen müsse und daß er, wenn man ihm nicht willfahre, morgen bei der Regierung die nöthigen Schritte thun werde. Nach dieser Drohung entfernte sich der Herr und kehrte ins Hotel zurück. Der Associé des Hotels, der mehr Mitgefühl mit dem armen Patienten hatte, wandte sich mit der Frage an einen der beiden Stabsärzte, ob ein kranker Civilist im hiesigen Barackenlazareth aufnahme finden könnte. Da nun nichts von der Schwere des Falles gesagt wurde, da ferner der Herr mittheilte, daß schon ein Civilarzt sich bei dem Geschlagenen befinde, so mußte natürlich die Antwort auf die Frage verneinend ausfallen. Inzwischen hatte der Herr Lazarethinspector, der sich genauer über den Fall orientiert hatte, den Patienten in eine leere Lazarethbaracke schaffen und sofort dem betreffenden Stabsarzt die nöthige Meldung zugehen lassen. Derselbe, der sofort die hohe Gefahr und die Dringlichkeit eines raschen Einschreitens erkannte, erbat sich schleunigst die Hülfe seines Collegen, um mit ihm die nöthigen Schritte zur Rettung des Unglücklichen zu thun. Mittlerweile hatte sich auch der Civilarzt aus Itzehoe in der Baracke wieder eingefunden und veranlaßte eine längere Debatte. Vergeblich versuchten die Stabsärzte, ihm auseinanderzusetzen, daß der Inspector nicht anders habe handeln können, daß auf die durch den Associé des Hotels gestellte Anfrage eine derartige Antwort hätte erfolgen müssen und daß es der einfachste Weg gewesen wäre, wenn er direct zu einem der Stabsärzte gegangen wäre und entweder dessen Beistand versichert oder ihm die Behandlung des Kranken übertragen resp. angetragen hätte. Mit dem Herrn war aber auf diesem Wege keine Verständigung zu erzielen; er berief sich hartnäckig auf die Landesgesetze, auf die Grundsätze der Humanität, der Moral. Als der eine Stabsarzt ihm vorhielt, daß er sehr wenig nach seinen Aeußerungen gehandelt habe, da er doch danach wenn ihm der Weg zu einem der Herren nicht gepaßt habe, den Kranken in eins der verschiedenen Hotels hätte bringen müssen, daß er, der in wenigen Stunden einen tödlichen Ausgang fürchte, den Patienten nicht hätte verlassen dürfen, sondern Alles zur Beseitigung der Gefahr hätte anwenden müssen, erwiderte der Herr, daß ihm erstens die Hotels zu geräuschvoll für die Unterbringung eines solchen Kranken geschienen hätten, daß er zweitens nicht als Arzt im Lager wäre, sondern als Privatmann mit seiner Familie, der er andere Rücksichten schulde, daß er endlich drittens es nicht gewohnt wäre, als alter erfahrener Arzt sich Moralpredigten halten oder gar Vorschriften machen zu lassen, noch dazu von jüngeren Collegen; er kenne seine Pflichten und Rechte und werde sich morgen dieses Falles wegen mit einer Klage an die Regierung wenden. Inzwischen hatten die Lazarethgehülfen Alles, was zwecks eines schnellen Eingreifens angeordnet war, herbeigeschafft und hergerichtet, und wenn der in Lebensgefahr schwebende Kranke gerettet werden sollte, so mußte diese unerquickliche und zu nichts führende Unterhaltung schleunigst beendet werden. Mit Rücksicht hierauf sah sich der eine Stabsarzt veranlaßt, dem Herrn Civilarzt Folgendes zu sagen: "Da Sie einer vernünftigen Auseinandersetzung nicht Gehör schenken wollen, da unter Ihren Redensarten über Humanität und Moral der Kranke nicht schließlich zu Grunde gehen soll, so thut es mir Leid, Ihnen als College die bündige Erklärung geben zu müssen, sofort dieses Local hier zu verlassen, damit dem Kranken sein Recht ohne Ihre störende Einmischung werden kann." Der Herr entfernte sich hierauf unter nochmalig Ausstoßen der bekannten Drohung. Ein schnell gemachter Aderlaß, sorgfältig und während der ganzen Nacht auf den Kopf gelegte Eisumschläge hatten denn auch das erfreuliche Resultat, daß der Kranke am nächsten Nachmittage in Begleitung eines Lazarethgehülfen nach Itzehoe transportirt werden konnte und daß man heute zu der Hoffnung berechtigt ist, daß der arme Knecht durchkommen wird. Nach diesem Sachverhalt wird es Jedem klar sein, wen eine Schuld bei dieser Geschichte nur treffen kann, und wird die Dankadresse des Herrn des Knechtes ihre vollste Erklärung finden." 01.August 1872 In der heutigen Nr. der "Itzehoer Nachr." hat die Redaktion unter Itzehoe einen Artikel der "Alt.Nachr." vom letzten Sonnabend veröffentlicht, durch welchen der Einsender versucht, die Wahrheit des in Nr.82 der "Itzehoer Nachr." enthaltenen Artikels, betreffend die Behandlung eines Civilarztes im Lockstedter Lager abseiten zweier Militärärzte, abzuschwächen; ich fühle mich deshalb im Interesse des Einsenders des letztgenannten Artikels verpflichtet, zu erklären, daß derselbe nur die Wahrheit veröffentlicht hat und es deshalb überflüssig ist, auf die vielseitig unrichtige Darstellung des oben genannten Artikels der "Alt.Nachr." weiter einzugehen. - Wie der Fuhrmann R. sich dazu hat bewegen lassen, die sehr gut berechnete Danksagung, welche er in Nr.83 der "Itzehoer Nachr." den beiden Militairärzten darbrachte, zu veröffentlichen, ist mir und Allen, welche die Sachlage kennen, unerklärlich, da derselbe in einer hiesigen Wirthschaft am Morgen, als er von Seiten der Ärzte den Befehl bekommen hatte, seinen Knecht bis spätestens Mittags wegzuschaffen, sich in Gegenwarth vieler Gäste sehr mißliebig über die Aerzte aussprach und mich noch fragte, wie er sich bei der Sache zu verhalten hätte, da er befürchte, der Knecht könne unterwegs sterben. Dr.Glaseck |