| Krümperpferde, außeretatsmäßige Pferde berittener Truppenteile des deutschen Heeres, die aus der Verwertung des Stalldüngers unterhalten werden und zur Anfuhr von Pferdefutter und anderen Bedürfnissen bestimmt sind, von denen jeder Escadron vier und jeder Batterie und Trainkompanie zwei gestattet sind. Die Krümperpferde werden meist von ausgemusterten Pferden zurückbehalten. Sie dürfen gegen Vergütung von anderen Truppenteilen und Behörden dienstlich und von Offizieren zu Privatfuhren mit einem nicht etatmäßigen Wagen, dem Krümperwagen, benutzt werden. Beim Abgang von Dienstpferden dürfen sie in den Etat eingestellt werden. |