Bundeswehrplanung, ILV und Lager

Luftaufnahme des Flugplatzes 1953

Auf dem ungenutzten Rollfeld wollten motorsportbegeisterte Menschen der Gegend mit ihren Motorrädern Grasbahnrennen durchführen. Die Motorradfahrer aus der Gegend, allein aus Reher drei Rennfahrer, brach­ten zu den Rennen eine große Fangemeinde mit. Das nächste Rennen war für den September vorgesehen. Bis zum Juli hatte man allerdings noch nicht den dänischen Kommandanten von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt demzufolge auch noch nicht die Bitte an ihn herangetragen in den Monaten August und September keine Ausbildung und Fahrübungen der dänischen Soldaten mehr zu gestatten. Auch den Schäfer hatte man noch nicht gebeten, das Gras vor dem Rennen noch einmal zu mähen. Der Steinburger Motorsport-Club veranstaltete unter der Leitung von Dr. P.O.Hube am 13.09.1953 das 2.Grasbahnrennen auf dem Feldflugplatz. 90 Maschinen zeigten in 22 Rennen packende und spannende Kämpfe. Besonderes Interesse zeigten die fast 10.000 Zuschauer beim Rennen der 750 ccm Seitenwagenmaschinen. Fahrer des Tages war W.Ewers aus Neumünster, der in den beiden Rennen der 500 ccm Spezial und "Handicap der Matadoren" als Erster über die Ziellinie fuhr. Die Veranstaltungsplanung erhielt im April einen mächtigen Dämpfer. Panzer der dänischen Besatzungsmacht hatten tiefe Panzerspuren auf der geplanten Rennstrecke hinterlassen und man befürchtete, daß ein reibungsloser Rennablauf nicht gewährleistet werden konnte. Eine gut präparierte Bahn war aber wichtig. Die verschiedenen Grasbahnrennen in Schleswig-Holstein wurden als Vorläufe für den Endlauf auf dem Hungrigen Wolf gewertet. Ein weiterer Grund für die Verlegung der Rennen nach 1954 war, An­fang 1955 sollte eine Flieger­schule auf dem Flugplatz eröffnet werden. Für zwei Rennen nutzte der Veran­stalter die Pünstorfer-Koppel, danach fanden die Gras­bahnrennen noch einige Jahre am "Blauen Lappen" statt. Am 03.September 1967 wur­de nach auf­wendiger Ankündigung auf Plakaten und in der Zeitung noch einmal ein Rennen mit großer Beteiligung ausgetra­gen, es war meines Wissens die letzte Großveranstaltung dieser Art beim Blauen Lappen an der B 77.

Auf Wunsch des Bundeskanzlers Konrad Adenauer trafen sich vom 03.- 06.10.1950 Offi­ziere der ehemaligen Wehrmacht in der Abtei Himmerod (Eifel), um über die Möglichkei­ten eines deutschen Wehrbeitrages in Europa nachzudenken. Grundlage dieser vertrauli­chen Konfe­renz war ein Memorandum, das General a.D. Dr.Hans Speidel im Auftrag des württember­gischen Wirtschafts- und Bundeswohnungs­bauministers Wil­dermuth ver­faßt und am 07.August vorgelegt hatte. Es trug den Titel "Gedanken über die Frage der äußeren Sicherheit der deutschen Bundesre­publik". An dieser Konferenz nahmen überwiegend Per­sonen mit militärisch geprägtem Werdegang teil. Vom Heer die Gene­rale Heusinger, Foertsch, von Sen­ger und Etterlin, Röttiger, Oberst i.G. Graf Nostitz und Major i.G. Graf Bau­dissin, von der Luftwaffe die Generale Meister und Dr.Knauss sowie Oberst Krüger und von der Marine die Admi­rale Gladisch und Ruge, dazu Kapitän zur See Schultze-Heinrich. Daneben refe­rierten der Ministerialdiri­gent Blanken­horn über die

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New Yorker Konferenz. Über das Völkerrecht sprach Prof.Kauf­mann, Major Oster über die "Nationale Volkspo­lizei" der Sowjetzone und Gene­ral Reinhardt steuerte einen Bei­trag über die deutschen Dienstgruppen bei den Alliier­ten, z.B. "FAMA" bei den Franzo­sen bei. Die Ergebnisse der Tagung faß­ten die Teil­nehmer in einer Denkschrift mit dem Titel "Denkschrift über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas" zusam­men. Die am 06.10.1950 einstim­mig gebilligte "Himmeroder Denkschrift" gilt als eines der Basis­dokumente für Planung und Aufbau der Bun­deswehr.

Seit Errichtung des Amtes Blank am 23.10.1950 war eine Planungsgruppe (PG) dam­it beschäftigt, die ersten Pläne für die als Deutsches Kontingent aufzustellen­den EVG-Einheiten zu fertigen. In der Planungsgruppe finden wir Oberstleutnant i.G.a.D. H.Pape. Er war in der PG Leiter der Gruppe "Versorgung und Material­wesen der Luftwaffe."(1) Er sollte die Vaterfigur der neuen Heeresflieger­truppe werden. Erstmals sprach man 1951 offi­ziell von der Aufstellung von Fliegerverbänden für das Heer und die Erkenntnis wuchs, daß für diese Aufgabe eine ausreichende und weitverzweigte Bodenorganisation aufge­baut werden mußte. In der Zukunftsplanung wurde davon aus­gegangen, daß die Heeres-Fliegerverbände alle anfallenden Aufga­ben der Luftaufklä­rung und des Eingreifens in den Erdkampf übernehmen. Die Hee­resflieger sollten in drei Gruppen (West, Süd, Nord) und sechs Generalkommandos aufgeteilt werden. Die Gesamtzahl der zu beschaffenden Flugzeuge ergab sich aus der Aufgabenverteilung und Pla­nung:

Je Generalkommando   6) 1 Aufklärungsgruppe     (6 x 30) Flugzeuge = 180
Je Gruppe: West, Süd, Nord 1 Schlachtflieger-Rgt    (3 x 93) Flugzeuge = 279
Je Gruppe zusätzlich 1 Jagdflieger-Rgt       (3 x 124) Flugzeuge = 372
  Gesamtzahl Flugzeuge = 831


Am 13.Februar 1952 ertrank im Alter von acht Jahren Klaus Kruck. Er spielte trotz Verbot durch den Lagerverwalter Herrn Vogt auf der dünnen Eisfläche des Feuerlöschtei­ches. Beim Springen auf dem Eis muß das Unglück geschehen sein, er brach durch die Eisfläche ins eiskalte Wasser. Lagerbewohner, die kurze Zeit später die Hand des Jungen aus dem Teich ragen sahen, ahnten fürchterliches. Sie konn­ten den Jun­gen nur noch tot bergen.

Die Gemeinden Hohenaspe und Lockstedter Lager planten eine Verbindungsstraße zwi­schen Hohenaspe und der B 77. Die Trasse sollte weitestgehend dem Langstücke­ner Weg folgen. Die Wehrbereichsverwaltung hatte den Plänen schon zugestimmt, ehe alle Grund­stücksfragen für die Verbreiterung der Fahrbahn geklärt waren. Der Streit zwischen einem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Lockstedter Lager/Hohenlock­stedt, bei dem es sich um einen Streifen von 3x300 m Land handel­te, zog sich unnö­tigerweise bis 1965 hin. Durch die Inbetriebnahme des Flugplat­zes war eine Ände­rung der geplanten Linienfüh­rung notwendig geworden, die Straße wurde jetzt südlich vom Flugplatz geplant und gebaut.

Zwei Schäfer hatten mit der Bundesvermögensverwaltung einen unbefristeten Pachtvertrag über die Nutzung des Flugplatzgeländes abgeschlossen. Die Schafherden sollten sich später für die Segelflieger als nützlich erweisen, da sie das Gras immer kurz hielten. Die Namen der Schäfer werden mit Gerstand und Beek angegeben.

Am 18.12.1952 war das Thema einer Besprechung zwischen Luftwaffe und Heer die Organisa­tion, Gliederung, Ausbildung und das Aufgabengebiet der Heeresflieger. Herr Heuser von der Luftwaffe gab einen kurzen Überblick über die bisher im Ver­lauf des 1. und 2.Weltkrieges übliche Zusammenarbeit zwischen Heer und Luft­waffe und besonders über die Aufgabenstellung der ehemaligen Heeres-Aufklärer. Er umriß in sei­nem Beitrag die Aufgaben der Heeresflieger in der amerikanischen Ar­mee wie folgt: "Artillerieaufklärung, Aufklärung der vorderen Spitzen, eventuell durch Schrägaufnah­men, Verbindungswesen und fallweise Versorgung."

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Die Aufgaben der Heeresflieger in der EVG stellte man folgendermaßen dar: "Artilleriebe­obachtung und Feuerleitung, Aufklärung der Frontlinie, eventuell durch Schrägauf­nahmen, Ver­bindungswesen und Marschüberwachung und Fernmeldeeinsatz." Ein Teil­nehmer der Luftwaffe gab zu bedenken, daß alle diese Aufgaben nicht mit einem einzigen Luft­fahrzeugtyp zu bewältigen seien.

Zu Beginn des Jahres 1953 wurde es offensichtlich, daß das Konzept -Heeresflieger als Luftwaffentruppe- verlassen wurde. Im Februar benutzte die Abtei­lung Luft des Koordinierungs­ausschusses in Paris zum erstenmal den Begriff der Artillerieflie­ger.(2) Hier hieß es zum erstenmal, daß die Artillerieflieger den Landstreitkräf­ten unterste­hen müßten. Es wurde richtungsweisend für die spätere Aufstellung der Hee­resflieger darüber referiert, daß die Artillerieflieger Spe­zialschulen für die Ausbildung des fliegenden Personals und gewisser Speziali­sten benötigten. Aber wie so oft in dieser Zeit, sollte der Begriff Artillerieflieger bald durch die Bezeichnung "Aeronautik des Landheeres" ersetzt werden. Begründet wurde die Umbe­nennung damit, daß man dadurch das Landheer mit jedem Flugmaschinentyp ausstatten könnte. Doch damit nicht genug. In einem Schreiben vom 09.03.1953, das die Artil­lerieflieger zum Inhalt hatte, wurde die Meinung der Abteilung Luft hinsichtlich der Benennung der Luftmittel der Landstreitkräfte erneut dargelegt. "Der Ausdruck des Koordi­nierungsausschusses >Flug­wesen der Landstreitkräfte< scheint nicht zu passen, da er Verwirrung hervorrufen könnte. Diese Benennung ist zu allgemein und sagt nicht klar was sie umfaßt. Unter die­sem Wort könnte man ohne Unterschied alle Unterabteilungen der Flugwaffe auftei­len. Bei den Luftstreitkräften erfolgt die Bezeichnung immer genau. So spricht man von der taktischen Flugwaffe, der strate­gischen Flugwaffe, der Verteidigungsflug­waffe, der Transportflugwaffe u.s.w. So wird für die Flugmittel der Landstreitkräfte, die keine Kampfmittel sind, die fol­gende Bezeichnung vorge­schlagen. >Leichte Beobachtungs- und Verbindungsflieger der Landstreitkräfte<."

In einem Entwurf "Gedanken über die Entwicklung einer Fernmeldeschule" vom 23.06.1953 schloß der Verfasser auch die Heeresflieger mit ein. "Die truppenfern­meldetaktische Ausbildung findet demnach bis zur Realisierung der Schule bei der Luft­waffe statt, später an der Fernmeldeschule." Nach diesem Entwurf war ei­ne enge Zusam­menarbeit der Heeresflieger mit dem Fotodienst der Fernmeldetruppe ange­strebt.

Im Auftrag des Bundesministerium für Finanzen untersuchte im Juni/Juli 1953 eine Erkundungsgruppe alle für sie zugänglichen Flugplätze in der Bundesrepublik Deutsch­land und beurteilte sie nur nach fliege­rischen Gesichtspunkten. So wurde Hohenaspe beschrieben. "Hohenaspe: 7 km nördlich von Itzehoe - Schleswig-Hol­stein, ehemaliger E-Hafen. Kleines Rollfeld 500x500 m, nur einige Unterkunftsba­racken, von Flüchtlingen bewohnt. Keine weiteren Anlagen, Platz war nicht ausge­baut. Falls das Rollfeld aus­reichend ist, ist der Platz sofort anfliegbar.(3) Startbahnausbau auf 3.000 m möglich. Gesamtanlage muß als Neu­bau geplant wer­den."

Durch eine weitgehende Umgliederung innerhalb des Amtes Blank waren die Heeres­flieger am 03.08.1953 eine Waffengattung geworden. Die Generalinspektion/Inspek­tion der Infanterie und Panzertruppe wurde unter­teilt. Es entstand eine Inspektion für Heeresflieger. Die Planung war wieder geändert worden.

Das Landesverkehrsministerium bescheinigte am 11.Dezember 1953 die Freigabe des Hungrigen Wolf als Segelfluggelände.

Am 05.09.1954 fand das letzte groß angekündigte Grasbahnrennen auf dem Hungrigen Wolf statt. Der Itzehoer Segelflugverein hoffte, daß er an diesem Tag den neuerworbenen Schulgleiter SG-38 zum erstenmal vor der großen Menschenansammlung auf dem Gelände starten lassen könnte.

Im Kreis Steinburg war die Kreisverwaltung auftragsgemäß bemüht Wohn­raum für die in den Lagern untergebrachten Heimatvertriebenen zu beschaffen. Das Kreisvertriebenenlager am Hung­rigen Wolf mußte geräumt werden, es war bekannt geworden, daß sich das Militär für diese Anlage interessierte und bereits eine Gutachterkommission das Gelände in Augenschein genommen hatte. Am 30.09.1954 wurde die erste Baracke geräumt.(4)

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Die überarbeiteten Konturen der Heeresflieger sollten im Laufe des Jahres darge­stellt und veröffentlicht werden. Die Mitglieder der Planungsgruppe brachten Über­legungen und Erfahrungen der amerikanischen Heeresflieger aus dem Koreakrieg ein. Kon­krete Vorstellungen über Größe und Ausrüstung der Heeresflieger hatte die Pla­nungsgruppe Heer im Dezember 1954 entwickelt. Es waren vorgesehen:

a) Divisionen

Je Division und (außer LL-Brigade) 1 Staffel 17 Heeresaufklärungsstaffeln
dazu als Heerestruppen   8 Heeresaufklärungsstaffeln
  Staffeln insgesamt 25 Heeresaufklärungsstaffeln
jede Staffel hat 21 Flugzeuge davon 14 Drachenflugzeuge
  und 7 Hubschrauber
Personalstärke je Staffel 90 Mann

b) für Armee- und Korpsstäbe

Heeresfliegerverbindungsstaffeln je Staffel 16 Flugzeuge
Personalstärke je Staffel 85 Mann
12 Transportstaffeln als Heerestruppe davon 2 San-Staffeln,
je Staffel

21 Flugzeuge
Personalstärke je Staffel 100 Mann

c) 6 - 7 Heeresflieger-Versorgungskompanien

Nachschubbestand 12 Flugzeuge,
davon

8 Drachenflugzeuge
  und 4 Hubschrauber
Personalstärke je Staffel 123 Mann


"Alle Heeresfliegerstaffeln und Versorgungskompanien sind in ihrer Gliederung und Stärke nur auf die Aufgaben des rein technischen Staffelbetriebes zuge­schnitten. Sie bedürfen daher einer zusätzlichen wirtschaftlichen und bodentech­nischen Betreuung. Diese wird wahrgenommen durch die Flugplatz-Kommandos (Heer). Im Frie­den betreut ein Flugplatzkommando 2 Heeresfliegerstaffeln bei gemeinsamer Benut­zung des Flugplatzes. Es sollen 19 Flugplatzkommandos mit einer Stärke von je 101 Mann aufgestellt werden."

Auf den sich häufenden internationalen Zusammenkünften wurde auch über die finan­ziellen Aufbesserungen für Soldaten des fliegenden Personals gesprochen. Hätte sich die deutsche Konzeption für die Zahlung von Fliegerzulagen durchge­setzt, dann wäre diese Zulage ein fürstliches Entgelt für die damalige Zeit ge­wesen. Für die Soldaten war nachfolgende Staffelung vorgesehen.

bis Obergefreiter 50% vom Sold entsprach 135 DM
Unteroffizier o.P. 45% vom Sold entsprach 170 DM
Unteroffizier m.P. 37% vom Sold entsprach 210 DM
Leutnant bis Major 27% vom Sold entsprach 285 DM


Andere, die zur Erhaltung der Flugtüchtigkeit verpflichtet waren und Flugschüler gemäß der o.g. Reihenfolge 100 DM, 130 DM, 160 DM und 190 DM pro Mo­nat.

Die für die Aufstellung einer Heeresflieger-Staffel erforderlichen Flugzeugführer sollten sich aus den Wiederauffrischern (Piloten des zweiten Weltkrieges) und jüngeren Schülern rekrutieren, die durch die Luftwaffe eingezogen und ausgebil­det werden müß­ten. Gefordert wurde, daß sämtliche Flugzeugführer auf den Dra­chenflugzeugen ausge­bildet werden. Für einen kleinen Teil der Flugzeugführer in Verbindungsstaf­feln mit mehrsitzigen Drachenflugzeugen, war der "C2-Schein" (voll blindflugtaug­lich) gefor­dert. Die Ausbildung zum Hubschrauberpiloten konn­te erst nach dem Erwerb des Militär-Flugzeugführerscheins erfolgen.

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Die mitflie­genden "Beobachter" sollten wie früher Heeresoffiziere sein, die von den die Luftaufklärung anfor­dernden Truppengattungen gestellt werden müßten. Sie wären während des Einsatzes in der Luft die Kommandanten des Flugzeuges. Ihre Spezi­al-Beobachterschulung sollte­ teilweise bei der Luftwaffe durch­geführt werden."

Es folgt die anfängliche Zeitplanung für die Aufstellung der Heeresfliegereinheiten, Auf­stellungsbeginn: 01.01.1956.

Anfang 11. Monat 1 Stab Heeresfliegerkommando
  8 Heeresaufklärungsstaffeln
  5 Flugplatzkommandos (H)
  2 Heeresflieger-Versorgungskompanien

Anfang 13. Monat 1 Heeres-Verbindungsstaffel
  8 Heeresaufklärungsstaffeln
  2 Heerestransportstaffeln
  5 Flugplatzkommandos (H)
  1 Heeresflieger-Versorgungskompanie
  2 Heerestransportstaffeln

Anfang 28. Monat 9 Heeresaufklärungsstaffeln
  1 Heeres-Verbindungsstaffel
  10 Heerestransportstaffeln>
  9 Flugplatzkommandos (H)
  3 Heeresflieger-Versorgungskompanien

Abschließend eine Zusammenfassung des damals geplanten Flugzeugbedarfs. Es han­delt sich hierbei um die Friedenslösung ohne Ersatzquoten.

Aufklärungsflugzeuge


8 - 10 sitzige Reiseflugzeuge 12
4 sitzige Reiseflugzeuge 12
2 - 3 sitzige Verbindungs-Hubschrauber 8
Aufklärungshubschrauber 175
Transporthubschrauber 252
Anzahl der Luftfahrzeuge 809


Die Personalstärke der Heeresflieger wurde auf 6.057 Mann errechnet.

Die grundsätzliche Einteilung der Truppengattung des Heeres vom 27.10.1954 sah vor, daß die Heeresflie­ger eine eigene Truppengattung waren. Die Truppenart war ein­geteilt in Heeresaufklärungs­flieger und Hee­restransportflieger.

Begriffsbestimmungen:

Heeresaufklärungsflieger:

Heeresfliegereinheiten zur Durchführung von Nahaufklärungs-, Erkundungs-, Beobach­tungs- und Verbindungs­aufgaben im Rahmen der Verbände des Heeres, Ausstattung und Ausbildung entsprechend dem Verwendungs­zweck.

Heerestransportflieger:

Einheiten und Verbände von Heeresfliegern zur Durchführung von Transportaufgaben im Rahmen der Verbände des Heeres. Ausstattung und Ausbildung entsprechend dem Verwen­dungszweck.

Auf der zweiten Uniformvorführung am 18.01.1955, die vor dem Dienststellenleiter der Planungsgruppe stattfand, gab die PG die Richtlinien für die weitere Bearbei­tung der Uniformfrage vor. Von den vor­gestellten Tuchfarben wählte man die dunkel­graue (maus­grau). Zum Dienstanzug sollte eine Bluse getragen werden, die aber dem Schnitt der Wehrmachtsbluse 44 nicht ähnlich sein durfte. Das von den Soldaten geforderte, fort­schrittliche Modell des Ausgeh­rocks mit vier aufgesetzten Taschen wurde noch zurück­gestellt.

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Im Februar machte die Luftwaffe den letzten Versuch die weitere Entwicklung der Heeresflieger zu be­einflussen. In einem Arbeitspapier der Luftwaffe war zu lesen: "Das Heer ist für die Aufstellung der Heeresfliegertruppe verantwortlich. Die Luft­waffe hat diese Aufstellung durch die Ausbildung des flie­genden und flieger­technischen Personals und die Ausstattung und Versorgung mit fliegeri­schem Mate­rial zu unterstützen." Das Heer erklärte daraufhin, daß der Luftwaffe zwar die Durchführung der Versorgung der Heeresflieger mit luftwaffeneigentümli­chem Gerät obliege, daß aber die Beschaffungs­forderungen und die Modellauswahl Sache des Hee­res wären.

23.05.1955. "....unter dem Gesichtspunkt der Brauchbarkeit als Schulflugzeug ist die P-149 als >genügend bis mangelhaft< einzustufen. Vom Gesichtspunkt der Brauch­barkeit als Reisemaschine >gut bis genügend<. Die Einstufung erfolgte nach festge­legten Krite­rien. Kriterien der Testreihe: Seitenwindempfindlichkeit, Trudelver­halten, Steiglei­stung, Bremsverhalten, technische Ausstattung, Bauchlan­dung u.s.w. In den Tests hatte die Saab "Safir" am besten abgeschnitten, gefolgt von der Beechcraft "Mentor" und der P-149. Die Entscheidung, welches Flugzeug gewählt wer­den sollte, überließen wir ganz der politischen Ebene. Sie hat sich für die P-149 entschieden." In der Stellungnahme zur Auswahl von Schul- und Verbindungsflugzeu­gen wurde davon ausgegangen, daß die Ausbildung der Heeresflieger nicht so anspruchsvoll sei und man deshalb gut auf die P-149 zurückgreifen könne auch im Hinblick darauf, daß die P-149 gleichzeitig als Reise- und Kurierflug­zeug genutzt werden sollte. Es wurde betont, daß das Einverständnis von II/Pl/H HFlg, zu Formel II(5) wie zum Vorschlag Piaggio P-149 als Rei­seflugzeug vorliege. Die Beechcraft "Mentor" für die Aus­bildung der Hee­resflugzeugführer vorzuschlagen, wäre erst sinnvoll, wenn das Einsatz­flugzeug der Heeresflieger höhere Anforderungen, als das bisher vorgesehene, stellen würde oder gar Strahl­triebwerkflugzeuge zum Einsatz gelangen würden.

Von Itzehoe und anderen Orten des Kreises aus richteten flugbegeisterte Bürger ihren Blick erwar­tungsvoll auf den Flugplatz Hungriger Wolf. 1949 gründeten sie eine Interessengemeinschaft für Segel­flug in Itzehoe. Sie betrieben in der ersten Zeit Flugzeugmodellbau, später, nach Aufhe­bung des alli­ierten Verbotes Flugsport zu betreiben, Modellflugbetrieb. 1951 wurde das Flugplatz­gelände für den Segelflug­betrieb freigegeben. Während 1952 der erste Schulgleiter für den Verein in einer Baracke der Firma Biel in der Helenenstraße in Itzehoe in Heimar­beit hergestellt und nebenbei die theore­tischen Grundbegriffe des Fliegens gelehrt wurden, dachten andere Menschen be­reits an den Motorflugs­port. 1954 beschlossen die Mitglieder des Itzehoer Luftsportvereins auch den Motorflug am Hungrigen Wolf aufzu­bauen. Der Direktor der Alsen-Beitenburger Zementwerke Herr Müller soll maßgeblich den Bau einer Flug­zeughalle und des Towers mit den notwendigen Windanzeigen veran­laßt haben. Die Firma BP richtete eine Tankanlage für Flugbenzin ein. Als erste Maschine schaff­te sich der Verein eine Piper Supercub an, die längere Zeit mit einer Zulassung der Schweiz geflogen wurde. Der 25.Mai 1955 war für die Chronik des Flug­platzes Hungriger Wolf ein wich­tiger Tag. Als erster Sportflugplatz in Schleswig-Hol­stein und einer der ersten der Bundesrepublik Deutschland wurde er feierlich einge­weiht. Graf Hardenberg aus Donaueschingen übernahm mit seiner Motorflug G.m.b.H. den Schulbetrieb und die Ausbildung der Flugschüler. Ständig waren hier 15-20 Flugschüler in der Flugausbildung, die auf einer der vier zur Verfügung stehenden Luftfahrzeugen den Flugschein erwerben oder auffrischen konnten. Der Vorsitzende des ILV war an die Familie Vogt herangetreten und fragte ob es ihnen nicht möglich wäre, eine kleine Gastronomie zu eröffnen. Frau Vogt richtete daraufhin in ihrem Haus eine kleine Gastwirtschaft und Pension ein. Bis zu zehn Flugschüler konnten für die Dauer des Fluglehrganges bei der Familie Vogt Quartier nehmen. Der Übernachtungspreis mit Vollpension betrug 25,00 DM pro Person und Nacht. Später zauberte die Wirtin für die Bundeswehrsoldaten blitzschnell Bratkartoffeln mit Spiegelei als Standardessen.

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Herr Pape nahm am 01.06.1955 als Leiter der Gruppe "Allgemeine Truppenfragen Abtei­lung Heeresflieger" an einer Besprechung der Allied Forces Group und USA­REUR teil. Diese Besprechung hatte u.a. zum Ziel, mit den anwesenden Amerika­nern den gedachten Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsdauer der deutschen Heeresflieger in den USA zu erörtern und, soweit wie möglich, zu regeln.

Am 27.08.1955 erschien in der Norddeutschen Rundschau folgender Artikel.

"Flieger und Schaf vertragen sich wunderbar."


Ein paar Kilometer hinter Itzehoe überholen wir einen Milchwagen auf der Land­straße, die sich durch das flache holsteinische Land zieht. Es ist noch sehr früh am Morgen aber schon jetzt glüht die Sonne unbarmherzig auf die blinkenden Kannen, das müde Vieh auf den Weiden und den ebenso müden Mann auf dem Kutsch­bock. Er hat seinen verblichenen Strohhut in den Nacken geschoben und wischt sich den Schweiß von der Stirn. Plötzlich schnurrt ein seltsamer Vogel über die Chaussee und ver­schwindet hin­ter den Baumwipfeln. Das Pferd wird ein bißchen unruhig. Der Mann auf dem Milchwagen schüttelt den Kopf und murmelt etwas auf Platt, das wie "narr­schen Krom" klingt. Der seltsame Vogel hoppelt derweil schon über die weite Gras­fläche und rollt vor einer kleinen Halle aus. Er ent­puppt sich als eine lustig gestrichene zweisitzige Sportma­schine, eine der win­zigen "Piper Cubs" der Motorflugschule vom Hungrigen Wolf. Schon über zwei­hundert Sportflieger erwarben am Hungrigen Wolf während der letzten Wochen ihr­en "Luftfahrerschein für Privatflug­zeuge". Wir können den Betrieb manchmal kaum bewältigen, erklärt Schulleiter Schieferstein und sein Fluglehrer Kunz stöhnt: "Vor allem Sonntags ist hier der reinste Zirkus". Zur Zeit läuft ein Kursus, an dem 15 Fluglehrer aus allen Gegen­den Deutschlands teilnehmen. Es sind alte Hasen darun­ter, die ihre Kenntnisse erneuern. In den Landesgruppen werden sie dann nach bestandener Prüfung ihre Erfahrung an ungezählte flugbegeisterte weitergeben. Aber zunächst sitzen sie noch brav auf der Schulbank in der primi­tiven Baracke: der ein­stige Geschwaderkommo­dore, der Landarzt und der Einflieger eines großen Flugzeugwer­kes............" Dieser Artikel, so meinten später Sol­daten, wäre mitentscheidend gewesen für die Stationierung der Heeresflieger auf dem Hungrigen Wolf. Aufgrund der Aktenlage ist es als wahrscheinlich anzunehmen, daß die Heeres­fliegerführung im Amt Blank bereits 1952/53 den Flugplatz Hohenaspe "Hungriger Wolf" in ihre Standortpla­nungen einbezogen hatte. Von der Planung für den Aufbau solcher Heeresfliegerverbände wußte zu diesem Zeitpunkt in der Bevölkerung nie­mand etwas.

Am 29.August 1955 ereignete sich der erste Flugunfall auf dem Hungrigen Wolf. Eine Bücker-Bestmann war in das Gebüsch an der B 77 gekracht. Pilot und ein Flugschüler wurden leicht verletzt nach Itzehoe ins Krankenhaus gebracht. An der Maschine entstand Totalschaden. Über die Unfallursache ist nichts bekannt.

Anfang Oktober mußte Herr Pape zur behelfsmäßigen Bekleidungskammer in der Erme­keilkaserne in Bonn. Dort wurden seine Körpermaße für die neue Uniform genom­men. Ein mausgraues, einreihiges Blouson mit alt­goldenen Offizierssternen und altgol­denem Eichenlaubbalken für den Oberst, eine silberfarben paspelierte Dienstmütze und eine Dienstmütze für Offiziere mit einem Metallabzeichen. Aus politischen Rücksichten sah der Schnitt und die Farbe der Uniform so aus. Es sollte jeder Ver­gleich mit der alten Wehr­machtsuniform vermieden werden.

General Heusinger genehmigte am 01.11.1955 eine der ersten Vorschriften für die Bun­deswehr. "Die Anzugsordnung für die Streitkräfte." Danach bestand der Arbeits­anzug aus: "Arbeitsmütze oliv, Arbeits­jacke oliv, Arbeitshose oliv, Schnür­schuhe, Wickelga­maschen, Diensthemd graublau und Langbinder grau. Je nach Dienst und Wit­terung kann zum Arbeitsanzug getragen werden: Stahlhelm, Helm, etc.."

Die einberufenen Heeresflieger erhielten ab dem 12.11.1955, dem Tag, an dem der Bundesverteidigungs­minister Blank den ersten 101 Freiwilligen die Ernennungsurkunden aushändigte, ihre Truppengattungs­abzeichen. Die Heeresflieger trugen nun am Jackenre­vers eine metallene Doppelschwinge, ähnlich der Form, wie sie heute auf den Ärmel­bändern ist. Die Dienstgradabzeichen der Offiziere waren goldfarben, Stabs­offiziere hatten zusätzlich einen goldfarbenen Eichenlaubbalken auf der Schulterklappe.

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Im November 1955 hatten sich in der Organisationsplanung einige Änderungen und Ergänzungen ergeben. Beschafft werden sollten jetzt:

a) Drachenflugzeuge Typ Do-27 für die Heeresflieger-Aufklärungsstaffel
Typ Piaggio 149 (4 Sitze) und Percival Pembroke (11 Sitze) für die Heeresfliegerverbindungs-Staffel und Flugbereitschaft des Heeresfliegerkommando.

b) Hubschrauber sollen gemäß Plansoll vorerst nicht in die Aufklä­rungs- und Transportstaffeln eingestellt werden. Vielmehr sollen zunächst Versuche angestellt werden derart, daß nur 3 Aufklärungsstaffeln mit dem Typ Djinn, Bell-47G, Hil­ler-12C und Skeeter-MK 50 (6) und 2 Transportstaffeln mit den Mustern Piasecki H-21, Bristol-192 und der Sikorsky S-58 ausgerüstet werden.


Nach 1½jähriger Versuchszeit würde die Auffüllung der Aufklärungsstaffeln bzw. die Aufstellung der rest­lichen Transportstaffeln mit jeweils einem einheit­lichen Hub­schraubermuster durchgeführt. Entsprechend des von II/6 festgelegten Aufstellungs­zeitplanes und des geplanten Ausbildungssystems der Flugzeug­führerschule "S" Mem­mingen ergab sich nunmehr ein zusätzlich geänderter Aufstellungs­zeitplan für die Hee­resfliegereinheiten."

Im Dezember war die Planung für die Ausbildung des Heeresfliegerpersonals an der Luftwaffenschule Memmingen abgeschlossen. Die Festlegung der ATN für die einzel­nen Ausbildungen erfolgte in Überein­stimmung mit PA Nr. P/30/55 v. 30.Juli 1955.

Der Bundesminister für Finanzen stimmte dem Vorschlag des Haushaltsausschusses bezüglich der Fliegerzulagen zu. Festgelegt ab 01.01.1956 nachfolgende Beträge:
Strahlflugzeug Offz 240 DM Uffz 180 DM Mannschaften 120 DM
anderes Flugzeug Offz 180 DM Uffz 140 DM Mannschaften 100 DM
Flugschüler Offz 120 DM Uffz 90 DM Mannschaften 60 DM

April 1956. Die neueste Planung für den Bedarf an Flugzeugen wurde vorgelegt. Danach erhielten die Heeresflieger für 22 Heeresaufklärungsstaffeln leichte Auf­klärungsflugzeuge vom Typ Do-27. Für die 5 Hubschrauber-Versuchsstaffeln, die für Auf­klärungs- und Transportzwecke aufgestellt werden sollten, wa­ren unterschiedli­che Typen zu erproben. Insgesamt waren beim Heer 426 Flugzeuge vorgese­hen. Der Aufstel­lungszeitplan des Feldheeres wies in der Kriegs- und Friedens­gliederung vom 30.04. eine HFlgStff 6 aus. Mit einer Stärke von: 6 Offz, 54 Uffz, 12 L.d.M. und 19 K.d.M. war sie der 6.Grenadier Division unter­stellt. Bei der Anzahl der aufzu­stellenden Ein­heiten hatten sich Verschiebungen ergeben. Aufgestellt werden soll­ten: 1 HFlgKdo, 25 HFlgAufklStff, 12 HFlgTrspStff, 6 HFlgVersKp und 43 HFlPlKdo. Die Gesamt­stärke der Heeresflieger war gegenüber den ersten Ansätzen auf 5.176 Soldaten reduziert.

Das Wehrbereich-Kommando I erhielt vom BMVtg den Auftrag, für die HFlgStff 6, die der 6.Grenadier Divi­sion unterstellt werden sollte, einen Flugplatz zu er­kunden. Dar­aufhin besichtigte Vorauspersonal des Wehrbereichs-Kommandos I am 17.05.1956 den Flugplatz Hohenaspe und fertigte eine Niederschrift über die vor­gefundenen Gegeben­heiten an. Die infrastrukturellen Planungen für die Stationie­rung einer fliegenden Heeresfliegereinheit in Schleswig-Holstein mußten in An­griff genommen werden.

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Ein Pilot des ILSV flog den Schulgleiter SG-38 in die Fichtenschonung, die direkt neben dem Tower war. Die Maschine ging zu Bruch, wurde aber von Vereinsmitgliedern in vielen freiwilligen Stunden wieder aufgebaut und von der Prüfungskommission für den Flugbetrieb freigegeben.

Folgende Flugplätze waren im Juli 1956 für die Heeresflieger vorgesehen:

"Hohenaspe, Hoya, Münster-Handorf, Bonn-Hangelar, Malmsheim, Dortmund-Brackel, Detmold-Land, Niedermendig, Trier-Euren." Nebenbei wurde Flensburg-Weiche in Betracht gezogen. Von diesen Flugplätzen standen allerdings einige unter dem Vor­behalt der Stationierungsstreitkräfte, so daß eine Nutzung für die Heeresflieger zweifelhaft war.

Die Dienstgradabzeichen der Offiziere veränderten sich ab 01.08.1956 in ihrem Aussehen. Die goldene Farbe war der Generalität vorbehalten. Offiziere und Stabs­offiziere trugen jetzt chromfarbene Dienstgradabzeichen, der altgoldene Eichen­laubbalken wich einem chromfarbenen, halbkreisförmigen Eichen­laubabzeichen. Gleichzeitig wurde das Metallabzeichen an der Schirmmütze durch ein gesticktes Teilstreitkraftabzeichen ersetzt.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung beschloß am 14.August 1956 die Gemeinde Lockstedter Lager mit Wirkung vom 01.Oktober 1956 in Hohenlockstedt umzubenennen. Der Name LoLa wird dennoch immer in der Bevölkerung zu hören sein.

Als sich Herr H.Rühlmann bei der Freiwilligenannahmestelle in Kiel zu einem Ein­stellungsgespräch als Luftfahrzeugführer einfand, wurde ihm vom Sachbearbeiter gesagt, er sei zu alt für die Bundeswehr. Nach dieser für ihn niederschmetternden Auskunft wollte er sich bei der Post bewerben, war aber zu bequem um neue Bewer­bungsunterlagen zu erstellen und fuhr deshalb wieder nach Kiel, um die Unterlagen abzuholen. Auf dem Geschäftszimmer bat er darum, daß man ihm seine Papiere aushän­dige. Das könne der Sachbearbeiter nicht allein entscheiden, er wolle den Chef fragen. Nach einer Viertelstunde kam er zurück und sagte zu Herrn Rühlmann, er möge doch bitte in den ersten Stock gehen und sich im Zimmer 121 mel­den. Das hat Herr Rühlmann dann auch getan. Als er die Tür öffnete war er mächtig erstaunt, dort war eine neue Prüfungskommission. Er wurde von Oberst Pape und Oberst Häring geprüft. Im Zimmer anwesend war auch Hauptmann K.Wulff. Herr Rühlmann befand sich, als ehemaliger Nahaufklärer der Luftwaffe gleich in bester Gesell­schaft. Oberst Pape war eine Zeit Gruppenkommandeur der Nahaufklärungsgruppe (H)/21, dann bis Kriegsende Quartiermeister bei verschiedenen Luftwaffenkomman­dos. Oberst i.G.Häring führte eine Luftlandebrigade in Rußland, vorher war er Ia beim II.Flieger-Korps und Ia bei der 7.Flieger-Division (zugl. 7.Fallschirmjäger Division) (Oberst i.G.Häring war einer der wenigen Stabsoffiziere der Wehrmacht, die den Generalstabslehrgang des Heeres und der Luftwaffe erfolgreich besucht hat­ten. Am 01.01.1943 zum Oberst befördert. In der Bundeswehr wollte er seine Fähig­keiten in den Aufbau der Fallschirmjägertruppe ein­bringen aber die von Dezernats­leitern betriebene Personalauswahl durchkreuzte seine Pläne) Pape, Häring und Wulff kannten sich von verschiedenen Begegnungen und Lehrgängen. Herr Rühlmann kannte Hauptmann Wulff aus seiner Dienstzeit bei der Reichsluftwaffe.(7) Als die Prüfung positiv beendet war, fragte Oberst Pape Herrn Rühlmann, ob er noch Kontakte zu anderen ehemaligen Piloten der Nahaufklärer hätte und wenn das so wäre, dann solle er ihnen sagen, daß sie sich schleunigst in Kiel bei ihm melden sollten wenn sie wieder flie­gen möchten. Die Anwesenden sollten sich alle bei den Heeresfliegern in Niedermen­dig wiedersehen, Hauptmann Wulff wurde für einige Jahre Herrn Rühlmanns Staffelchef.

Die Neuplanung des Heeres, die mit der Reduzierung der Streitkräfte von 325.000 auf 195.000 Mann notwendig geworden war, präsentierte am 06.11.1956 eine erneut veränderte Heeresfliegerplanung. Nach dieser Planung sollten: 1 HFlgKdo, 5 HFlgAufklStff, 5 HFlgTrspStff, 4 HFlgVersKp und 26 HFlPlKdo aufgestellt werden. Die Personalstärke der Heeresflieger war drastisch auf 2.840 Mann verringert worden.

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Der 05.12.1956 war für die Bundeswehr, also auch die Heeresflieger, ein bedeut­samer Tag. Der Tag, an dem die Kragenspiegel die als häßlich empfundenen, aus Metall geprägten goldfarbenen Sanella-Abzeichen(8) ablösten. Die Kragenspiegel für Offiziere waren nun handgestickt auf versteifter Tuchunterlage, für Unteroffiziere und Mannschaften gewebt und kartonversteift. Die Soldaten der Heeresflieger (hellgrau) mußten sich seitdem oft fragen lassen, ob sie bei der Militärmusik (weiß) seien. Der farbliche Unterschied zur Militärmusik war nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.

Die erste Do-27 für die Heeresflieger wurde am 19.01.1957 in Oberpfaffenhofen an den Staffelkapitän der HFlgStff 811 übergeben. Die Do-27 war bereits in Spanien, von im Dienste des Amtes Blank stehenden zukünftigen Soldaten, gründlich erprobt und geflogen und auf Brauchbarkeit getestet worden.

Bereits im Januar 1957 zeichnete sich ab, daß sich bis zum 31.03.1958 bei Planung und Aufbau der Armee- und Korpstruppen Verschiebungen in der Anzahl der auf­zustellenden Einheiten ergeben würden. Am 16.Januar wurde die "Grundsätzliche Weisung Nr.3/56 für die Aufstellung des Heeres" außer Kraft gesetzt. Die "Grundsätzliche Weisung Nr.4/57 für die Aufstellung des Heeres", gültig ab 01.04.57, vermerkte, daß die Aufstellungsstärken insbesondere der Versorgungstruppen wesentlich unter den STAN-Personalstärken liegen werden. Bei den „Fechtende Truppen“, zu denen die Heeresflieger gehörten, war eine umfassende Nachprüfung des geforderten Bedarfs als notwendig erachtet worden. Bis zum o.a. Termin sollten aufgestellt werden: 1 HFlgKdo (801), 6 HFlgAufklStff (811-816), 2 HFlgTrspStff (822-823), 11 FlPlKdo (H) (841-851) und 2 HFlgVers/ErsKp (834-835).

(Geländeerwerb und Aufstellungsplanung für Niedermendig im Januar 1957.)

Angehörigen der Bundeswehr, die Inhaber eines vor dem 08.Mai 1945 ausgestellten Flugzeugführerscheines der früheren Luftwaffe waren, konnte der Militärflugzeug­führerschein der Bundeswehr ausgestellt werden, wenn sie eine Flugpraxis von min­destens 300 Flugstunden als VLF nachwiesen und mindestens 30 Übungsanflüge in zehn Flugstunden innerhalb von höchstens sechs Monaten vor dem Antrag auf Ausstel­lung des Militärflugzeugführerscheines geflogen hatten oder eine praktische Flug­prüfung und theoretische Prüfung vor Beauftragten des Bundesministers für Vertei­digung abgelegt hatten.

Hubschrauberpiloten des Heeres und der Luftwaffe mußten sich ab Januar 1957 bei der "Hubschrauber Vertriebs G.m.b.H." auf dem Flugplatz Hummerich bei Kretz/Ander­nach zur Schulung einfinden. Das erste Kontingent bestand aus 12 Flugzeugführern, die bereits Erfahrung auf Flächenflugzeugen hatten. Sie kamen auf der Bell-47G in die Ausbildung zum Fluglehrer. Jeder einzelne Flugzeugführer erhielt eine 130 Flugstunden dauernde Ausbildung. 100 Stunden Normalausbildung und 30 Stunden Flug­lehrerausbildung. Die Gebirgsflugeinweisung fand an der Flugzeugführerschule "S" auf dem Fliegerhorst Memmingen statt. Zur Pilotenausbildung zog das BMVtg auch die Firmen "Motorflug G.m.b.H" in Karlsruhe und die Firma "Ernst Lüdt KG" in Har­tenholm heran. Diese Firmen bildeten bis März 1959 Piloten für die Bundeswehr aus.

Mit Wirkung vom 01.04. trat die neue Wehrdiziplinarordnung (WDO)in Kraft. Sie löste die ZDv 10/10 Merkschrift "Anwendung der Bundesdisziplinarordnung durch die militärischen Vorgesetzten in der ab 01.04.1956 geltenden Fassung" ab.

Hatte ein Leutnant mit 23 Jahren bisher die Besoldungsgruppe A4 c2, das einem Gehalt von 361,68 DM entsprach, so hatte er ab 01.04. die Besoldungsgruppe A 9, mit einem Gehalt von 448,00 DM. Der Flieger, vorher in A 12 mit 235,58 DM, war jetzt in die Besoldungsgruppe A 1 eingestuft, Gehalt 260,00 DM.

Die Dienstanweisungen, die sich auf die Stufen der Disziplinargewalt bezogen, waren überarbeitet worden. Im ersten Erlaß über die Disziplinargewalt von Offizie­ren vom 02.04.1957 wurde festgestellt, daß der Chef einer HFlgStff und auch der Flugplatzkommandant (H) die Disziplinargewalt eines Bataillons­kommandeurs hatte. Der Kommandeur des HFlgKdo war mit der Disziplinargewalt eines Regimentskommandeurs ausgestattet.

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Um die Verwirrung um die Heeesfliegerplanung zu komplettieren, hieß es am 27.04.1957: "Die Heeresflieger stellen infolge der nicht ganz so rigorosen Perso­nalkürzung folgende Einheiten auf: 1 HFlgKdo, 2 HFlgAufklStff, 10 HFlgTrspStff, 5 HFlgInstKp und 36 FlPlKdo (H). Geplante Personalstärke jetzt 4.461 Mann."

Kaum hatten sich die Soldaten mit der neuen Fassung der WDO beschäftigt, die letzten Unterrichte waren noch nicht gehalten worden, da kam schon ein neues Gesetz auf die Bundeswehr zu. Am 30.03.1957 war das Wehrstrafgesetz beschlossen worden und wurde mit Wirkung vom 01.05. in Kraft gesetzt. Das hieß für alle: "Noch mehr im Unterrichtsraum sitzen und an den Haaren herbeigezogene Disziplinar­fälle behandeln."

Anfang 1957 wurde, nach vielen Diskussionen und Eingaben von Soldaten und deren Ehefrauen, die Beschaffung neuer Uniformen für die Bundeswehr beschlossen. Es waren vor allem die Ehefrauen, die sich über den schlechten Zuschnitt und sie Qua­lität der Uniform erregten. Es wurde argumentiert: „Mit dem Affenjackenschnitt und Flatterhosen kann man jeden Soldaten als Kofferträger im Hotel „Vier Jahreszeiten“ unterbringen, ohne daß er als Soldat erkannt wird.“ Die derzeitige Dienstbluse war als Uniformteil in der Tat sehr unbeliebt. Sie verlor bei feuchtem Wetter verhält­nismäßig rasch die Paßform und war als Ausgehanzug nicht sonderlich ansprechend. Dieses Uniformstück wurde von allen als unpraktisch bezeichnet, weil sich die Dienstbluse beim Sitzen infolge der zwei Knopfreihen hochschob und aufbauschte. Sie wurde daher allgemein beim Sitzen unten umgekrempelt, was zwar nicht schön, aber bequem war.

Ende April schien es gesichert, daß die HFlgStff 814 aufgestellt werden sollte. Die Personalstärke der Heeresflieger stabilisierte sich bei 4.461 Soldaten.

Auf einem Symposium, das die "Deutsche Studiengemeinschaft Hubschrauber e.V." veranstaltete, sollten folgende Programmpunkte erarbeitet werden:
1. Sichtflugregeln für Hubschrauber

2. Platzflugregeln für Hubschrauber

3. Landefreiheit für Hubschrauberpiloten

4. Prüfordnung für Hubschrauberpiloten

5. Zulassung von Hubschrauber-Kleinstlandeplätzen.


Die Mindestbedingungen bei Sichtflugregeln sollten auf 500 m Sicht und Wolkenun­tergrenze 100 m festgelegt werden. Mindestflughöhe 50 m. Starten und Landen soll­ten Hubschrauber auf jedem zugelassenen Fluggelände und Hubschrauber-Arbeitsplatz dürfen. Bei Veranstaltungen nur auf besonders genehmigtem Gelände. Es war vorgese­hen, Hubschrauberführern bis zum Erreichen von 100 Flugstunden eine Beschränkung aufzuerlegen: Sicht 1.500 m, Wolkenuntergrenze 150 m und Mindestflughöhe 100 m. Die Einrichtung von Hubschrauber-Flugstraßen wurde gefordert.

Freude herrschte unter der Soldaten. Endlich konnten sie in der Öffentlichkeit zeigen, welche Tätigkeit sie bei der Bundeswehr ausübten. Die Tätigkeitsbereiche, die man durch Abzeichen kenntlich machte, waren eng gefaßt. Seit dem 04.05.1957 durften Schirrmeister, Funkmeister, Flugsicherungs- und Flugeinsatzpersonal sowie die Rechnungsführer ihre Tätigkeitsabzeichen an den rechten Ärmel der Jacke nähen lassen. Die Piloten trugen nach bestandener Ausbildung eine Doppelschwinge als Tätigkeitsabzeichen an der rechten Brustseite.

Vom 01.05.-01.11. sollten bei den schon aufgestellten Flugplatzkommandos je 14 Flugbetriebsmeister (Turmkontrolle ATN 303-7541) und 14 Flugbetriebswarte (Abfer­tigung ATN 303-7571) den Dienst antreten. Für alle Flugplatzkommandos zusammen waren nur 38 Planstellen je Fachrichtung vorgesehen, Lehrgänge für diese Fach­richtungen waren noch in der Planung.

Am Dienstag, 23.07. ereignete sich in der Nähe des Flugplatzes ein Flugunfall. Der Fluglehrer des Luftsportvereins Rolf Ernst und ein Fluggast stürzten mit einem doppelsitzigen Segelflugzeug, einer "Laister Kauffmann", ab. Rolf Ernst wurde getötet, der Fluggast wurde schwer verletzt.

Die Bundeswehr hat seit dem 26.07.1957 einen neuen Dienstgrad, den Hauptfeldwebel. Er ist an dem Kopfwinkel als Dienstgradabzeichen zu erkennen. Der Kopfwinkel ähnelt der Odal-Rune "O" aus dem germanischen Runenzeichensatz (sie bedeutet: festes Eigen­tum, ererbter Besitz). Damit ist die Dienstgradlücke zwischen dem Oberfeldwebel und dem Stabsfeldwebel geschlossen, die Dienststellung Hauptfeldwebel gibt es nicht mehr.

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1 Es ist als sicher anzunehmen, daß Oberstleutnant i.G.a.D. Horst Pape 1952 zum Amt Blank kam. Er war als Mitglied des deutschen Militär-Ausschusses in der Abteilung Luftstreitkräfte Leiter der Gruppe "Versorgung und Materialwesen der Luftstreitkräfte". Nach der Umorganisation des Amtes Blank wechselte er in die Abteilung II/Pl/H H/G3 Org/Hf. Daraus ging das Referat II/5/76 Heeres­flieger her­vor, dessen Leiter er wurde. Sein Dienstort war Bonn, die Dienststelle in der Ermekeilkaserne. Er war vom "Amt des Beauftrag­ten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Trup­pen zusammenhän­genden Fragen" als Angestellter im tech­nischen Dienst eingestellt und in die Gruppe I ein­gruppiert worden. Er erhielt einen sechs­wöchigen Arbeitsvertrag, der sich auto­matisch verlän­gerte. Vor seiner Übernahme in die Bundeswehr wurde er von dem Personalgutachterausschuß über­prüft und als Oberst eingestellt. 1956 wur­de seinem Referat Hauptmann Langer zugeteilt. Der spätere Kommandeur des HFlgBtl 6 war für die Versorgung zu­ständig.

2 Der Begriff wurde im I.WK in den Feldfliegerabteilungen geprägt. Artillerieaufklärung und Einschießen der Artilleriebatterien war zu Beginn des Krieges Aufgabe der Feldflieger.

3 Sofort anfliegbar bedeutete, daß der Platz nur rollfeldmäßig geeig­net war, es fehlten die technischen Anlagen und Unterkünfte.

4 Die letzte Baracke des Lagers wurde von Herrn Schwarzkopf aus Hohenlockstedt, Produzent von Tier­pharmazeutika, gekauft und an der B 206 beim Ge­flügelhof Schmahbeck wieder aufgebaut. Sie ist noch heute, nach einigen Modifika­tionen, als Multifunktionsgebäude im Gebrauch.

5 Ausbildungsgang für alle Luftfahrzeugführer, die nicht auf Jagd- oder Jabo-Maschinen aus­gebildet werden, bedeutet, 100 Flugstunden auf P-149 und 60 Stunden auf dem Einsatzmu­stertyp P-149, anschließend leichte Heli­kopterausbildung oder mittlere Helikopteraus­bildung.

6 In der fortgeschrittenen Planung vom 20.Dezember 1954 wurde keine Staffel mit Alouette ausgerüstet. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß soll später einmal gesagt haben, daß er die Alouette trotz vieler Widerstände eingeführt hätte. Der Chef der Heeresflieger, Oberst Horst Pape, hätte Hubschrauber als Kampfflugzeuge strikt abgelehnt und sie als bedingt brauchbar bezeichnet. Hubschrauber seien zu störanfällig, leicht zu bekämpfen und zu wartungsaufwendig. Strauß meinte aber, die Franzosen wären aufgrund der in Indochina gemachten Erfahrungen der Auffassung, daß Hub­schrauber in Zukunft eine große Rolle auch auf dem Gefechtsfeld spielen würden.

7 Hauptmann Wulff war in der 2.(H)/13 Oberleutnant. HFw Rühlmann in der 5.(H)/12 Oberfeldwebel.

8 Sanella war der Markenname einer Margarine, die in goldfarbener Metallfolie eingepackt war. Von Sannela gab es beim Kauf eines Margarinepäckchens Bilder für Sammelalben. (z.B. Afrika)




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